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Wer kann Mitglied werden Mitglied des Vereins kann jeder werden, der eine juristische Ausbildung durchlaufen hat (auch Rechtspfleger o.ä.) oder Rechtswissenschaft studiert. Aber auch andere an der Rechtswissenschaft und ihrer Förderung interessierte natürliche und juristische Personen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft können aufgenommen werden. Wie kann man Mitglied werden Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, senden Sie uns bitte das anliegende Aufnahmeformular ausgefüllt zu. Über den Aufnahmeantrag beschließt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Vorstand in seiner nächsten Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung, beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag aktuell 40,- €, für Studenten und Referendare ermäßgt 20,- €. Aufnahmeantrag PDF Zur Vereinfachung des Einzugs des jährlichen Mitgliedsbeitrages erbitten wir eine Einzugsermächtigung, insoweit diese nicht bereits mit dem Aufnahmeantrag erteilt wurde.
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